Rechtsprechung

Betriebskosten

Im Rahmen einer Betriebskostenabrechnung sind nur die explizit im Mietvertrag vereinbarten Nebenkosten umlagefähig. Weitergehende Kosten im Sinne der Betriebskostenverordnung kann der Vermieter nicht verlangen.
AG Bremerhaven, Urteil v. 10.05.2016,51 C 1524/15

Ein Mieter von Gewerberaum kann trotz entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag nicht verpflichtet werden, Reinigungskosten für das Treppenhaus zu zahlen, wenn er einen eigenen Eingang hat und das Treppenhaus nicht nutzt, weil er dort keinen Briefkasten hat und das Treppenhaus nicht benötigt um Keller- oder Bodenräume zu erreichen.
AG Bremerhaven, Urteil v. 15.07.2015,56 C 885/14

Mängel

Befindet sich in einem Keller eines angemieteten Einfamilienhauses Feuchtigkeit mit Schimmelbildung, die nicht vom Mieter zu vertreten ist, ist eine Mietminderung in Höhe von 10 % gerechtfertigt.
AG Geestland, Urteil v. 20.07.2016, 3 C 842/14 (IV)

Schönheitsreparaturen

Die Durchführung von Schönheitsreparaturen kann vom Mieter nur dann verlangt werden, wenn ihm bei Einzug eine renovierte Wohnung überlassen wurde, dies bedeutet, die Wohnung muss frei von Gebrauchsspuren Dritter sein. Es kommt darauf an, dass die Wohnung den Gesamteindruck einer renovierten Wohnung vermittelt.
BGH, VIII ZR 185/14


Dies gilt nicht, wenn der Mieter einen angemessenen Ausgleich dafür erhalten hat, dass die Wohnung bei Mietbeginn unrenoviert war.
BGH, VIII ZR 185/14