Mietspiegel

Der Mietspiegel dient als Richtlinie zur Ermittlung ortsüblicher Vergleichsmieten im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches.

Er bietet den Mietparteien eine Orientierungsmöglichkeit, um in eigener Verantwortung eine Miethöhe nach Art, Größe, Ausstattung, Beschaffenheit und Lage der Wohnung zu vereinbaren. Die Angaben im Mietrahmen sind Erfahrungswerte der letzten vier Jahre für den Raum Bremerhaven nach dem Stand vom 01.01.2023.

In diesen Mieten sind Beträge für vertraglich außer der Miete zu zahlende Nebenkosten nach Betriebskostenverordnung in der jeweils gültigen Fassung nicht enthalten. Ebenfalls nicht enthalten sind die Kosten der Schönheitsreparaturen.

Modernisierte Wohnungen der Gruppe III müssen im Wohnwert weitgehend dem Standard der in den Jahren nach 1984 errichteten Wohnungen entsprechen, d. h.: nachhaltige Verbesserung der energetischen Eigenschaften, neuzeitliche Badverfliesung und Sanitäreinrichtungen, Haustür-/Schließ-/Wechselsprechanlage, Kabelanschluss oder Vergleichbares, Balkon/Loggia, E-Installation nach gültigen VDE-Vorschriften.

Liegt eine grundlegende und vollständige Modernisierung (Kernsanierung, Komplettumbau) vor, ist abweichend vom Baujahr eine Zuordnung in die Gruppe IV möglich. Von einer grundlegenden Modernisierung ist aber nur dann auszugehen, wenn zum Zeitpunkt der Modernisierung die Wohnung überwiegend dem Standard eines vergleichbaren Neubaus entspricht.

Bei entsprechender Ausstattung wirken sich bauliche Besonderheiten älterer Bausubstanz (z. B. fehlender Balkon/Loggia) nicht negativ aus.

Mietspiegel 2023/2024

(Basis: Werte 2021)

Betriebskostenspiegel für Bremerhaven

Den Betriebskostenspiegel ermittelt der Mieterverein Bremerhaven e.V. auf Datenbasis des Betriebskosten-Benchmarking. Aktuell hat der Mieterverein Bremerhaven e.V. eine Auswertung abgerechneter Betriebskosten von knapp 20.000 Wohnungen in Bremerhaven des Jahres 2021 vornehmen können.

Bremerhaven, im August 2023

Betriebskostenspiegel

Kosten pro m² und Monat im Durchschnitt:

2020      Vorjahr
Grundsteuer, Hochwasserschutz, Niederschl.wasser:     
0,330,33
Aufzug:0,210,21
Straßenreinigung/Winterdienst:0,040,04
Müllabfuhr:0,250,23
Gebäudereinigung:0,220,22
Gartenpflege:0,110,11
Allgemeinstrom:0,040,04
Schornsteinreinigung0,070,07
Versicherung0,160,16
Hauswart0,110,11
Kabel-TV0,130,13
Sonstige Betriebskosten0,040,04
Heizung und Warmwasser0,780,76
Wasser- und Kanalgebühren pro Person/Monat  € 26,00

Mit dem Betriebskostenvergleich wird eine notwendige Transparenz geschaffen und eröffnet Handlungsansätze für eine Kostendämpfung bei den von den Vermietern beeinflussbaren Betriebskosten. Durch Gegenüberstellung o.g. Kostenarten werden überdurchschnittliche Kosten vergleichbarer Liegenschaften identifizierbar.

Wichtig: Nicht immer fallen alle Betriebskostenarten in einer Wohnanlage an. Fehlt bspw. ein Aufzug, ist hierfür ein Kostenansatz nicht gegeben.

Die Hauswartkosten können durchaus höher sein, wenn zu den Aufgaben des Hausmeisters auch die Gartenpflege und/oder Straßenreinigung und Winterdienst gehören. Gegenläufig entfallen sie dann als Einzelposition.

Alle Angaben sind ohne Gewähr.